Rauchentwicklung in Kleingartenanlage

Lfd. Nr.: 028/2023
Datum: 11. August 2023
Alarmzeit: 21:26 Uhr
Stichwort: B:Klein
Einsatzort: Britz, Heegermühler Straße/ Kleingartenanlage
Anz. Einsatzkräfte: Britz: 10 Einsatzkräfte
Fahrzeuge:

Weitere Kräfte:


Einsatzbericht:

Auf dem Rückweg von unserem gemeinsamen Ausbildungsdienst mit den Ortswehren Golzow und Senftenhütte stellen wir eine schwarze Rauchwolke im Bereich einer Kleingartenanlage in der Heegermühler Straße in Britz fest. Umgehend wurde die Leitstelle informiert und die Lage erkundet. Vor Ort konnte eine größere Feuerstelle festgestellt werden, wo neben Holzresten auch Müll und Kunststoffteile verbrannt wurden. Der Verursacher wurde aufgefordert, das Feuer abzulöschen. Er wurde über sein Fehlverhalten belehrt. 



§ 7 Absatz 1 Satz 1 Landesimmissionsschutzgesetz – LImschG

Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen ist im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können.

 

§ 4 Absatz 1 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist nicht zulässig.

 

§ 28 Absatz 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG

Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

 

Verstoße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet!

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