Öllache im Wald

Lfd. Nr.: 052/2022
Datum: 26. November 2022
Alarmzeit: 12:38 Uhr
Stichwort: H:Klein
Einsatzort: Britz, Heegermühler Str./ Waldrettungspunkt 1458
Anz. Einsatzkräfte: Britz: 5 Einsatzkräfte
Fahrzeuge:

Weitere Kräfte: Polizei


Einsatzbericht:

Durch die Leitstelle NordOst wurde wir zur einer Öllache in einem Waldstück an der Heegermühler Straße alarmiert. 

Wir rückten mit dem Löschgruppenfahrzeug zur Einsatzstelle aus. Vor Ort fanden wir zwei Öllachen vor. Eine auf einer Betonfläche befindliche Öllache konnte mit Bindemittel abgestreut und aufgenommen werden. Die Zweite befand sich auf Waldboden. Dieser wurde oberflächlich abgetragen. Das Bindemittel und die kontaminierte Erde wurde einer fachgerechten Entsorgung zugeführt. Durch die Polizei wurden Beweise gesichert und eine Anzeige gegen Unbekannt gefertigt. 



§ 324a StGB – Bodenverunreinigung

(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch

  1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder
  2. in bedeutendem Umfang

verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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